, für den Zeitraum vom 18. August bis zum 21. November 2014 (act. IV 96). Am 18. November 2014 teilte die Beschwerdeführerin der IV- Stelle mit, dass sie eine ärztlich festgestellte Verletzungen an den Schultern operieren lassen müsse. Dies führte zu einem Abbruch des Belastbarkeitstrainings per 18. November 2014 (act. IV 104). Die Operation der rechten Schulter zwecks Linderung der Leiden infolge progredienter rechtsseitigen Schulterschmerzen fand am 22. Januar 2015 statt (act. IV 107, S. 2). Der Eingriff verlief insgesamt komplikationslos.