C. Am 28. Mai 2014 schrieb die Beschwerdeführerin eine E-Mail an die IV-Stelle, worin sie in Aussicht stellte, dass sie probieren wolle, zukünftig in einem 80-prozentigen Pensum zu arbeiten (act. IV 83). Daraufhin gewährt die IV-Stelle Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche (act. IV 86). Konkret leistete die IV-Stelle am 11. Juli 2014 eine Kostengutsprache für ein Belastbarkeitstraining in der I.__________, einem Betrieb für berufliche Rehabilitation in K.________, für den Zeitraum vom 18. August bis zum 21. November 2014 (act.