IV 5, S. 1) wurde bei der Beschwerdeführerin ein chronisches, lumbovertebrales Schmerzsyndrom, eine depressive Reaktion mit Somatisierung, eine Anpassungsstörung mit affektiven Reaktionen sowie eine chronisch-rezidivierende Gastropathie diagnostiziert. Infolge weiterer Abklärungen verfügte die IV-Stelle am 13. Oktober 2005 eine volle Invalidenrente ab dem 1. Oktober 2004 bei einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent (act. IV 18, S. 6). Am 1. Oktober 2008 erging die Mitteilung der IV an die Versicherte, es werde eine unveränderte Invalidenrente ausbezahlt (act. IV 34).