Bereits die verfügte Leistungseinstellung wurde durch die Vorinstanz schlüssig begründet. Nach erfolgter Einsprache der Beschwerdeführerin wurde die Leistungseinstellung schliesslich gestützt auf eine zusätzlich bei Dr. L. ______ eingeholte medizinische Stellungnahme bestätigt. Die von der Beschwerdeführerin im vorliegenden Verfahren eingereichte Stellungnahme von Dr. D. __