_, welcher im Bericht vom 18. Oktober 2018 (act. 8.2/M26) festhielt, „eine Meniskusschädigung kann medial und lateral im MRI vom 3. Januar 2017 nicht objektiviert werden.“ Er teile die Auffassung von Dr. K. ______, wonach die „Komplexität der am 17.5.2017 objektivierten Meniskusschädigung im Hinterhorn ohne Bezug zur eher proximalen Partialruptur des Innenbandes weiter ventral, das Fehlen von Bone Bruise im MRI vom 3.1.2017, die hochgradige parameniskale Reizreaktion, die Extrusionstendenz des Meniskus-Corpus und die beginnenden Knorpeldegenerationen in allen Kompartimenten [...] nachvollziehbar klar auf das Vorliegen einer degenerativen