Somit sei klar, dass sich die Versicherte bei dem Ereignis vom 18. Dezember 2016 lediglich eine Partialläsion des medialen Seitenbandes zugezogen habe. Bei der späteren Kontrolluntersuchung vom 17. Mai 2017 sei die Partialruptur des medialen Seitenbandes vollständig abgeheilt gewesen, alle späteren Beschwerden seien somit nicht mehr unfallkausal. Die am 17. Mai 2017 kernspintomographisch festgestellte Meniskusbeschädigung sei bei dem offenbar erheblichen Übergewicht der Versicherten und der fehlenden Meniskuspathologie abnützungs- oder krankheitsbedingt.