C. Am 13. September 2017 gab Dr. K. ______ als beratender Arzt der Vorinstanz zu deren Handen eine Stellungnahme ab zur Frage, ob die aktuelle Behandlung noch in kausalem Zusammenhang mit dem Ereignis vom 18. Dezember 2016 stehe. Dr. K. ______ kam in seinem ausführlichen Bericht zum Schluss, die Beschwerden mit diffusen Knieschmerzen um die Kniescheibe seien nicht unfallkausal (act. 8.2/M15). Am 19. September 2017 erfolgte eine weitere radiologische Untersuchung (MR Knie links nativ und nach Kontrastmittel, act. 8.2/ M24), wobei sich im Vergleich zur Voruntersuchung vom 17. Mai 2017 eine progrediente mediale Meniskopathie mit möglicher Restmeniskusläsion zeigte.