A. Die am XX.XX.1971 geborene A. ______ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) war als E. ______ über die Arbeitgeberin bei der Versicherung B. ______ (nachfolgend: Vorinstanz) obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen versichert, als sie am 18. Dezember 2016 beim Aufstehen nach dem knieend vorgenommenen Ausziehen von Strümpfen einer Patientin auf herumliegenden Zeitungen ausrutschte.