2.14 Eine weitere gesundheitliche Verschlechterung macht die Beschwerdeführerin hinsichtlich der Rückenproblematik geltend. In diesem Zusammenhang zeigen weder der Arztbericht von Dr. L. ______ vom 28. März 2018 noch der Bericht von Dr. I. _____ vom 16. Mai 2018 eine wesentliche, dauerhafte und therapierefraktäre Verschlechterung des Gesundheitszustandes. In Bezug auf den festgestellten Nervenwurzelkontakt zur L5-Wurzel rechts wurde von Dr. I. _____ eine probatorische CT-gestützte Nervenwurzelinfiltration als therapeutische Option angeboten. Zudem wurde die Durchführung eines gezielten CT- Untersuchung vorgeschlagen.