Seite 8 lokoregionären Myositis (Entzündung der Skelettmuskulatur) festgestellt. Diese wirken sich aber gemäss überzeugender Auffassung des RAD-Arztes nicht invalidisierend aus und vermögen daher keine rechtsrelevante Verschlechterung des Gesundheitszustandes im Sinne von Art. 87 Abs. 2 und 3 IVV zu begründen.