2.10 In Bezug auf die geltend gemachten Schmerzen an den Händen wurde gemäss den von der Beschwerdeführerin eingereichten Arztberichten festgestellt, dass es sich am rechten Handgelenk bei der angegebenen Schmerzstelle in erster Linie um eine postoperative Granulationsgewebe- bzw. Narbenbildung und um einen möglicherweise damit zusammenhängenden Narbenreiz handle. Insbesondere wurde kein Nachweis einer Neuritis, eines Ganglions oder eines eindeutigen Ödems gefunden (IV-act 59, S.4). Gemäss Bericht von Dr. E. __