Die Untersuchung des Rückens ergebe alterstypische leichte Degenerationen bzw. eine mögliche Reizung der LWS. Eine lokale Infiltration sei jedoch nicht durchgeführt worden, womit sich die Beschwerdesituation denn auch wieder relativiere. Die hausärztliche 100% Krankschreibung seit Oktober 2015 werde nicht begründet und sei nicht nachzuvollziehen. Insgesamt ergebe sich aus den eingereichten medizinischen Berichten keine objektivierte dauerhafte therapierefraktäre schwerwiegende gesundheitliche Handicapierung, welche ein Eintreten auf das Gesuch rechtfertigten.