R. Nach Ergehen des Urteilsdispositivs am 21. Mai 2019 (act. 12) ersuchte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 14. Juni 2019 (act. 13) um dessen Begründung. Daher ist die vorliegende Urteilsbegründung auszufertigen. Erwägungen 1. Formelles