Seite 3 auf einer Seite liegen zu können, seien als nicht invalidisierend anzusehen. Ausserdem werde die hausärztliche 100%-ige Krankschreibung nicht begründet und sei nicht nachzuvollziehen. Eine neue oder wesentlich verschlechterte relevante dauerhafte, therapierefrektäre invalidisierende gesundheitliche Handicapierung sei im Vergleich zum vorangehenden IV-Verfahren nicht gegeben (IV-act. 44).