Seite 6 ordnen (vgl. zum Vorgehen auch KSIH, Rz. 8129). Im Austrittsbericht SPZ Nottwil (act. 2.1) wird ausdrücklich angeführt: „Während des Aufenthaltes entwickelte die Patientin eine Tetraplegie. Ein MRI-Schädel zum Ausschluss einer organischen Ursache für die Tetraplegie wurde am 25.05.2018 durchgeführt. Da zeigte sich ein unauffällliger Befund, bis auf ein kleines Felsenbeinmeningeom links infratentoriell ohne wesentliche Beeinträchtigung der benachbarten Kleinhirnstrukturen, wohl ein Zufallsbefund, der die Klinik nicht erklärt.