Wie es sich damit im jeweils konkreten Einzelfall genau verhält, ist deshalb immer möglichst genau abzuklären. Sind vorhandene Arztberichte bzw. Angaben mangelhaft oder unvollständig, sind allfällige Unklarheiten vor dem Entscheid über die Ausrichtung einer Hilflosenentschädigung zu klären; wenn nötig, hat die IV-Stelle zusätzliche Abklärungen anzu-