a. Dr. B.______, leitender Arzt im Schmerzzentrum des KSSG, bestätigt im Krankheitszeugnis vom 13. Juli 2018 (IV-act. 438) ausdrücklich, dass die Beschwerdeführerin an einer schweren körperlichen Erkrankung mit Tetraplegie leide. Sie habe ebenfalls ein chronifiziertes Schmerzsyndrom mit somatischen und psychischen Faktoren, zudem sei die Patientin an einer schweren psychischen Erkrankung mit wiederkehrendem psychotischem Erleben erkrankt. Im Austrittsbericht des Schweizer Paraplegiker Zentrums (SPZ) Nottwil vom 19. Juni 2018 (act. 2.1; IV-act. 448, S. 13 ff.) ist dagegen unter den Diagnosen keine Tetraplegie erwähnt.