Körperpflege (Waschen, Kämmen, Rasieren, Baden/Duschen); Verrichten der Notdurft (Ordnen der Kleider, Körperreinigung/Überprüfen der Reinlichkeit, unübliche Art der Verrichtung der Notdurft); Fortbewegung (in der Wohnung, im Freien, Pflege gesellschaftlicher Kontakte). Ein Bedarf an lebenspraktischer Begleitung liegt vor, wenn eine volljährige versicherte Person ausserhalb eines Heimes lebt und infolge Beeinträchtigung der Gesundheit: a. ohne Begleitung einer Drittperson nicht selbständig wohnen kann;