Die im Sinn der erwähnten Verordnungsbestimmung massgebenden alltäglichen Lebensverrichtungen betreffen nach Rz. 8010 des Kreisschreibens über Invalidität und Hilflosigkeit in der Invalidenversicherung (KSIH, Stand 01.01.2018) sechs Bereiche: Ankleiden, Auskleiden (inkl. allfälliges Anziehen oder Ablegen der Prothese); Aufstehen, Absitzen, Abliegen (inkl. ins Bett gehen oder das Bett verlassen); Essen (Nahrung ans Bett bringen, Nahrung zerkleinern, Nahrung zum Mund führen, Nahrung pürieren und Sondenernährung); Körperpflege (Waschen, Kämmen, Rasieren, Baden/Duschen);