Seite 3 E. Am 26. Oktober 2018 erhob die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt AA._____, gegen diese Verfügung eine Beschwerde beim Obergericht mit dem Antrag, die Vorinstanz sei zu verpflichten, ihr ab 1. Oktober 2017 eine Hilflosenentschädigung mittleren Grades auszurichten. Die Vorinstanz verlangte mit Vernehmlassung vom 3. Dezember 2018 Abweisung der Beschwerde. Mit Replik vom 25. Februar 2019 hielt die Beschwerdeführerin an den beschwerdeweise erhobenen Anträgen fest. Die Vorinstanz verzichtete stillschweigend auf die Einreichung einer Duplik.