A. Die am XX.XX.1970 geborene A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) erlitt 1988 einen Unfall am Stufenbarren, welcher rezidivierende lumbale Rückenprobleme zur Folge hatte. Bei einem Treppensturz 1999 erlitt sie eine inkomplette Paraplegie und wurde bis zum 12. Brustwirbel gelähmt.