Neue Diagnosen seit der früheren Begutachtung bedeuten notabene nicht, dass diese automatisch zu einer höheren Gesamt-Arbeitsunfähigkeitseinschätzung führen müssen. Geht es darum, den Invaliditätsgrad einer Person zu bestimmen, so sind daher auch nicht in erster Linie die Diagnosen per se, sondern vor allem deren konkrete Auswirkungen auf die Ar- beits- und Leistungsfähigkeit einer Person entscheidend. d. Nachdem das Gutachten somit entgegen der Behauptung der Beschwerdeführerin sehr wohl sämtliche Beschwerden berücksichtigt und auch im Übrigen umfassend ist, auf allseitigen Untersuchungen beruht, in Kenntnis der Vorakten und Anamnese abgegeben worden