Zur Beurteilung sozialversicherungsrechtlicher Leistungsansprüche ist das Gericht auf Angaben ärztlicher Experten und Expertinnen angewiesen, welche das Gericht zu würdigen hat (BGE 134 V 231 E. 5.1; BGE 125 V 351 E. 3a). Dr. med. B___ diagnostizierte im Bericht vom 20. April 2018 einen Verdacht auf Kapseltrauma/Zerrung Beugesehne Dig. IV rechts (act. 5/M1).