Das Geschehen nach dem vom Beschwerdeführer geschilderten Sachverhalt, mithin der Griff nach dem Bügel und dessen Aufprall in die Hand, fällt in die gewöhnliche Bandbreite der Bewegungsmuster beim Fahren mit einem Kinderskilift. Diese weisen in der Regel einen besonderen Haltegriff auf und keinen klassischen Skiliftbügel, weshalb auch dies kein besonderes Vorkommnis darstellt. Weder dass der Bügel oder Griff mit einer bestimmten Geschwindigkeit auf die Hand des Beschwerdeführers traf noch das Abrutschen infolge nicht richtigen Greifens stellte etwas „Programmwidriges“ dar.