In der Einsprache vom 18. Juni 2018 führte er ergänzend aus, es sei nicht nur ein (isoliertes) Greifen des Bügels und Abrutschen mit der rechten Hand gewesen. Es sei ein Zusammenwirken zwischen dem Bügel, der mit einer bestimmten Geschwindigkeit in seine rechte Hand geschlagen sei und dem anschliessenden Abrutschen infolge nicht richtigen Greifens gewesen. Beim Bügel handle es sich um einen Kinderlift, dessen Haltevorrichtungen Griffe seien. Der ungewöhnliche äussere Faktor sei dieser Griff, welcher wider Erwarten in seine rechte Hand geschlagen und ursächlich für seine Verletzung gewesen sei (act. 5/A6).