3. 3.1 In der Schadenmeldung UVG sowie in dem von der Versicherung X___ zugesandten Fragebogen schilderte der Beschwerdeführer das Ereignis vom 9. Dezember 2017 dahingehend, als er beim Versuch, einen Bügel mit der rechten Hand zu greifen, mit der Hand abgerutscht sei. Durch den Zug des Lifts beziehungsweise des Bügels habe es ihm einen „Ruck“/“Zwick“ in die Hand gegeben (act. 5/A1 und act. 5/A2). In der Einsprache vom 18. Juni 2018 führte er ergänzend aus, es sei nicht nur ein (isoliertes) Greifen des Bügels und Abrutschen mit der rechten Hand gewesen.