d) Was das Valideneinkommen anbelangt, ist in einem ersten Schritt von jenem Einkommen für die frühere Tätigkeit des Beschwerdeführers als Maschinist auszugehen, welches die IV-Stelle gestützt auf die Angaben des betreffenden Arbeitgebers (IV-act. 15/1) korrekterweise auf Fr. 59‘800.-- beziffert hat. Zu berücksichtigen ist jedoch noch die Indexierung auf den frühestmöglichen Rentenbeginn. Gestützt auf die Nominallohnentwicklung für den Bereich „Total“ von 2014 bis 2016 ergibt dies für das Jahr 2016 ein Einkommen von Fr. 60‘321.-- (Basis 2010 = 100 Punkte, 2014 = 103.2 Punkte, 2016 = 104.1 Punkte; vgl. Bundesamt für Statistik, Tabelle T.1.1.10, Nominallohnindex, Männer, 2011- 2016).