Dasselbe Fazit kann schliesslich auch für die allgemein-internistische und infektiologische Beurteilung gezogen werden. Gerade was die fehlende Reduktion der Leistungsfähigkeit aufgrund der HIV-Erkrankung des Beschwerdeführers angeht, wird letzteres anamnestisch zuverlässig gestützt, ist doch nämlich wie erwähnt im Bericht des Kantonsspitals St. Gallen vom 4. November 2016 von einem optimalen Verlauf die Rede (IVact. 28).