Seite 11 Im pneumologischen Teilgutachten (Gutachten, Ziff. 4.2.5.) wurde die hygienische Luft mit „ohne Staub, Dampf oder anderen inhalativen Noxen“ umschrieben. Aus infektiologischer Sicht finde sich eine HIV-Infektion CDC A1 und eine chronische Hepatitis B, welche jedoch zu keiner Einschränkung der Arbeitsfähigkeit führten. Aus allgemein-internistischer Sicht fänden sich keine weitere Befunden und Diagnosen, welche die Arbeitsfähigkeit einschränkten.