dass die ICF in das nämliche Urteil eingeflossen sind. Hingegen wurde im Rahmen einer Fachtagung der Universität Luzern im Juni 2017 mit dem Titel „Das indikatorenorientierte Abklärungsverfahren“ von einem Referenten im Sinne obiger Ausführungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es für die ICF-basierte Begutachtung noch wenig wissenschaftliche Evidenz gebe (vgl. die Zusammenfassung der Tagung auf der Homepage der „Studer Anwälte“ https://www.studer-anwaelte.ch/modx/workspace/ documents/medienmitteilung/bemerkungen.pdf). Gemäss diesen Erwägungen geht die beschwerdeführerische Kritik gänzlich fehl.