Seite 9 hatte sich in einem neueren Entscheid eingehend mit dem Mini-ICF-APP auseinandergesetzt. Es hatte zunächst betont, Raster oder Indikatoren, welche gestatten, oder zumindest erleichtern, die Auswirkungen psychischer Erkrankungen auf die Arbeitsfähigkeit einheitlicher abzuschätzen, seien zu begrüssen. In dem fraglichen Fall war aber gerade strittig, ob das Mini-ICF-APP bereits genügend erforscht sei, um als Grundlage für eine Begutachtung dienen zu können.