f) Der Beschwerdeführer rügt weiter, der Gutachter habe es unterlassen, ein Mini-ICF-Ra- ting für Aktivitäts- und Partizipationsstörungen bei psychischen Erkrankungen (kurz: Mini-ICF-APP) durchzuführen, womit das Gutachten den Standards der ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) nicht entspreche. Das Bundesgericht