als nicht schlüssig. Der behandelnde Arzt führt vage aus, der Versicherte habe früher immer wieder Phasen von leichter bis mittelgradiger Depressivität gehabt, die zu Zurückgezogenheit und zu Burnout-Episoden geführt hätten, wobei dies schliesslich zur Aufgabe seiner Arbeit in einem Sicherheitsdienst in Portugal geführt habe. Diese Angaben vermögen eine (gegebenenfalls schon früher bestehende) tatsächliche Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aus psychiatrischer Sicht nicht zu belegen. Sie stehen vielmehr im Widerspruch zur übrigen Aktenlage.