e) Was konkret die Frage nach dem Vorliegen einer Dysthymie betrifft, führte Dr. C.__________ aus, dass der Versicherte aus psychiatrischer Sicht an einer Dysthymia im Sinne einer depressiven Persönlichkeit sowie auch an einer rezidivierenden depressiven Störung leide, gegenwärtig mittelgradige bis schwere Episode mit somatischem Syndrom, im Sinne einer „Double Depression“, was einer chronischen depressiven Störung gleichkomme (act. 11/1). Vorab ist hier zu beachten, dass Dr. C.__________ die Diagnose einer Dysthymie erst im Einwandverfahren nannte, und nie in seinen vorherigen Arztberichten (vgl. IV- act. 34 und 19).