Bedenkt man, dass im Bericht des Kantonsspitals St. Gallen vom 04.11.2016 (IV-act. 28) betreffend die letzte Kontrolle des Verlaufs der HIV-Infektion von einem „optimalen Verlauf“ gesprochen wurde, ist schwer nachzuvollziehen, wie sich die Depression noch zu einer solchen von mittlerem bis schwerem Ausmass verschlechtert haben soll. Seitens von Dr. C.__________ findet sich auch keine Erklärung für diesen Verlauf. Im Ergebnis resultieren aus der medizinischen Anamnese keine konkreten Indizien für die Fehlerhaftigkeit der Einschätzung der Depression durch das ABI. Die vom psychiatrischen Gutachter diagnostizierte leichte bis mittelgra-