Im Übrigen ist auch im Bericht der Klinik Teufen vom 29. August 2016, wo der Beschwerdeführer sich am 9. Februar 2016 in der Sprechstunde befand (vgl. Bf-act. 8), nichts von einer schweren Depression erwähnt; die betreffende Diagnose lautete mittelgradige depressive Episode im Rahmen einer Belastungssituation (Erkrankung an HIV; Kündigung im November 2015). Bedenkt man, dass im Bericht des Kantonsspitals St. Gallen vom 04.11.2016 (IV-act. 28) betreffend die letzte Kontrolle des Verlaufs der HIV-Infektion von einem „optimalen Verlauf“ gesprochen wurde, ist schwer nachzuvollziehen, wie sich die Depression noch zu einer solchen von mittlerem bis schwerem Ausmass verschlechtert haben soll.