Letztlich ist davon auszugehen, dass der ABI-Gutachter die Relevanz der erhobenen Befunde einfach anders gewürdigt hat als der behandelnde Arzt. Davon abgesehen ist zu beachten, dass laut ABI-Gutachter die beim Versicherten abgenommenen Medikamentenspiegel auf eine schlechte Compliance hindeuteten, was ein konkretes Indiz gegen das Vorliegen eines hohen Leidensdrucks darstellt, wie er im Zusammenhang mit einer mittleren bis schweren Depression mit Sicherheit gegeben wäre. Im Übrigen ist auch im Bericht der Klinik Teufen vom 29. August 2016, wo der Beschwerdeführer sich am 9. Februar 2016 in der Sprechstunde befand (vgl. Bf-act.