Arzt die Anamnese ausführlicher erhoben, hätte er feststellen müssen, dass die belastenden Erlebnisse in der Kindheit und in der Jugendzeit zu einer dysthymen Persönlichkeit geführt hätten. Diesen Ausführungen kann nicht gefolgt werden. Zunächst ist festzuhalten, dass eine Dysthymie und eine Persönlichkeitsstörung i.e.S. klar auseinandergehalten werden müssen. Dies ergibt sich nur schon anhand der ICD-10-Klassifikation, Kapitel V. Dort sind „Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen“ im Abschnitt F6 enthalten. Eine Dysthymie hingegen fällt unter dem Code F34.1 in den Abschnitt „Affektive Störungen“ (F3).