B. Am 25. September 2017 gab die IV-Stelle bei der Medas ABI, Basel, ein polydisziplinäres Gutachten in Auftrag (IV-act. 57/58). In seiner Gesamtbeurteilung vom 23. Januar 2018, beruhend auf den Disziplinen Allgemeine Innere Medizin, Infektiologie, Pneumologie sowie Psychiatrie, kam das ABI zum Schluss, dass beim Versicherten eine Arbeitsunfähigkeit für körperlich schwere Tätigkeiten bestehe. Hingegen bestehe in einer körperlich leichten bis mittelschweren adaptierten Tätigkeit eine Arbeits- und Leistungsfähigkeit von 80 %, vollschichtig realisierbar (IV-act. 65, insbesondere S. 24 f.).