Vielmehr scheint Dr. B. _________ die von Seiten des behandelnden Arztes angegebene Schwere der depressiven Episode zu hinterfragen, worauf auch seine Angabe hindeutet, wonach in den anamnestischen Befunden manchmal nicht alle qualifizierenden Merkmale genannt seien, die der im jeweiligen Bericht genannten Schwere der Depression entsprechen würden. Soweit nun also Dr. E.__________ einerseits damals in seinen Verlaufsberichten eine schwere depressive Episode und eine ungünstige Prognose stellte und auch noch in seinem letzten Bericht von einem „weitgehend therapieresistenten Krankheitsverlauf“ sprach (vgl. act.