Bedenkt man nun, dass Dr. B. _________ in seinem Zweitgutachten festhielt, dass sich in seiner Untersuchung keine depressive Symptomatik gezeigt habe (was ja von Dr. E.__________ nunmehr offenbar gutgeheissen wird), stellt sich unweigerlich die Frage, wie es seit den besagten Verlaufsberichten zu einer derart massiven Verbesserung in Bezug auf die depressive Problematik gekommen sein soll. An diesen Zweifeln ändert die Feststellung von Dr. B. _________ nichts, gemäss welcher aufgrund der Berichte der behandelnden Ärzte davon ausgegangen werden könne, dass ein depressives Syndrom vormals tatsächlich bestanden habe. Vielmehr scheint Dr. B. _______