zur Depression. Noch in seinen Verlaufsberichten vom 10. Mai bzw. vom 12. Oktober 2016 hatte der behandelnde Psychiater eine „schwere depressive Episode im Rahmen einer organischen affektiven Störung“ diagnostiziert und dabei eine düstere Prognose in Bezug auf eine Verbesserung der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit gestellt (vgl. IV-act. 125 und 139). Derweil hielt Dr. E.__________ in seinem neusten – erst im Beschwerdeverfahren eingereichten – Bericht vom 25. Januar 2019 unter Ziff. 4 ausdrücklich fest, dass die gutachterlichen Diagnosen bestätigt werden könnten, wobei aber eben noch die andauernde Persönlichkeitsänderung hinzukomme (act. 12). Bedenkt man nun, dass Dr. B. ___