Vorliegend wirft die neue Beurteilung der Arbeitsfähigkeit im Gutachten vom 20. Dezember 2017 Fragen auf. Dr. B. _________ begründet zwar ausführlich die seiner Meinung nach derzeit bestehende Arbeitsfähigkeit in angestammter und adaptierter Tätigkeit, und er nimmt auch Stellung dazu, ab wann die neue Schätzung als massgebend zu erachten sei (ab Januar 2015). Hingegen findet sich letztlich keinerlei fundierte Stellungnahme zu den Gründen, weshalb sich nun die Arbeitsfähigkeit im Vergleich zum ursprünglichen Rentenverfahren reduziert habe. Es lässt sich namentlich auch nicht erschliessen, aus welchen Gründen die angestammte Tätigkeit jetzt überhaupt nicht mehr zumutbar sein soll.