Im ersten Gutachten hatte Dr. B. _________ noch festgehalten, in der bisherigen Tätigkeit, die dem Leiden angepasst sei, und damit auch in jeder anderen adaptierten Tätigkeit betrage die Arbeitsfähigkeit nach schrittweiser Besserung seit Dezember 2012 60 %, entsprechend 6 h/Tag mit um 20 % reduzierter Leistungsfähigkeit wegen leicht reduziertem Arbeitstempo und vermehrten Pausen. Vorliegend wirft die neue Beurteilung der Arbeitsfähigkeit im Gutachten vom 20. Dezember 2017 Fragen auf.