c) Im Folgenden ist nun noch auf die Arbeitsfähigkeitsschätzung von Dr. B. _________ einzugehen. Dr. B. _________ hatte wie erwähnt festgehalten, aufgrund seiner Untersuchung gehe er hinsichtlich der angestammten Tätigkeit davon aus, dass diese nicht mehr möglich wäre. Was eine adaptierte Tätigkeit betreffe, könne der Versicherte 2 Stunden am Vor-, und 2 am Nachmittag, unterbrochen von einer 1-stündigen Pause leisten, wobei bei einem solchen zeitlich um 50 % reduzierten Pensum die Leistungsfähigkeit um 60 % reduziert wäre, so dass im Ergebnis eine medizinisch-theoretische Arbeitsunfähigkeit von 80 % resultiere (Gutachten, S. 23). Im ersten Gutachten hatte Dr. B. ______