Seite 12 Arbeitsfähigkeitsschätzung zu Tage gefördert hätte. Davon abgesehen ist festzuhalten, dass Dr. E.__________ in dem nämlichen Schreiben vom 26. Februar 2018 nicht geltend machte, dass die neuropsychologische Untersuchung in der Klinik Teufen vom 26. Juli 2017 im Vergleich zum ursprünglichen Rentenverfahren schwerere Befunde ergeben hätte.