Daher konnte nicht zu der Überzeugung gelangt werden, dass die vom Exploranden geltend gemachten Beschwerden und Defizite im geltend gemachten Umfang tatsächlich vorhanden sind. Ohne vernünftigen Zweifel sind jedoch Beschwerden und Defizite vorhanden. Das nicht authentische Verhalten des Exploranden erschwert es aber, nachzuweisen, welche Defizite in welchem Ausmass tatsächlich vorhanden sind. (…)“ (S. 15 f.) Im aktuellen Gutachten lautet die entsprechende Beurteilung: