a) Was zunächst die Diagnosestellung in diesem Gutachten betrifft, ist daraus zu entnehmen, seit der letzten Begutachtung sei es aus psychiatrischer Sicht nebst der ursprünglich diagnostizierten organischen emotionalen labilen (asthenischen) Störung auch noch zu einer organischen affektiven Störung gekommen, ein Umstand der sich aus der Kombination von psychogenen und organischen Faktoren ergeben habe (vgl. oben 3.a)). Die gutachterliche Diagnostik stellt sich als durchwegs schlüssig dar. Zwar ist zu beachten, dass von beschwerdeführerischer Seite noch ein aktueller Bericht von Dr. E.__________ vom 25. Januar 2019 (act.