Von Bedeutung sei aber vor allem auch der Verlauf der Behandlung, eventuelle Erfolge bei der Optimierung der Medikation und des Behandlungssettings. Bei einer günstigen Entwicklung der Umgebungsfaktoren und Erfolgen bei einer Anpassung der Behandlung könnten die Auswirkungen der Gesundheitsstörung schon in einem Jahr geringer sein (Gutachten, S. 23 f.). 4. 4.1 Streitig und zu prüfen ist nun vorliegend anhand der vorstehend zitierten gutachterlichen Ergebnisse, ob seit dem Zeitpunkt der ursprünglichen Rentenzusprache eine wesentliche Änderung im anspruchserheblichen tatsächlichen Sachverhalt eingetreten ist (vgl. oben E. 1.1).