Seite 8 rücksichtigt sei auch, dass ein gewisser Ermessensspielraum des Gutachters wegen dieses Schonungsbedarfs eher zu Gunsten des Exploranden ausgelegt worden sei. Eine angepasste Tätigkeit wäre eine Arbeit, bei der das Tempo und Pausen frei gewählt werden könnten. Die nicht mit der Arbeit an gefährlichen Maschinen oder in gefährlichen Umgebungen einherginge. Eine Arbeit, bei der Fehler korrigiert werden könnten oder keine gravierenden Auswirkungen hätten. Und bei der keine hohen Anforderungen an die zwischenmenschliche Interaktion gestellt wäre.